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Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (1.7) - Schulforum Limburg Weilburg

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 QErziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (1.7)

Wenn alle Aktivitäten versagen, Schülerinnen und Schüler in einem positiven Verhaltensrepertoire und einer zielgerichteten Lebensperspektive zu stärken, müssen – leider- Ordnungsmaßnahmen ergriffen werden, um Fehlverhalten zu verdeutlichen und Störungen gegenüber den anderen Schülerinnen und Schülern zu vermeiden und den Arbeitsfrieden in einer Klasse bzw. in einer Schule wiederherzustellen.
Gut zu wissen: Jede Ordnungsmaßnahme greift in die Persönlichkeitsrechte des jeweils Betroffenen ein. Es gilt den Rechtsrahmen unserer demokratischen Gesellschaft zu respektieren und zu berücksichtigen.


 
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