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Schulentwicklung und Schulaufsicht (1.8) - Schulforum Limburg Weilburg

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 Schulentwicklung und Schulaufsicht (1.8)

Die aktuelle Diskussion und der konkrete Start neuer Steuerungsmodelle für das Bildungswesen in Hessen bilden dazu den konkreten Bezugsrahmen. Ziel des Verwaltungshandelns im Bereich der öffentlichen Schule muss es sein - was zu belegen gilt - Rahmenvorgaben und Planungsabläufe unter Anwendung der neuen Verwaltungs­steuerung so zu strukturieren, dass im Unterricht der Schulen die jeweils dem beruflichen Wandel entsprechenden Bildungsstandards erreicht werden können. Insofern geht es um die Frage, welche Aufgaben zentral  wahrgenommen werden müssen
und welche Aufgaben dezentral (besser) geleistet werden können.
Während man früher der Auffassung war, dass Wandel durch „top-down“- Strategien, also von „oben“ erfolgreich ist, kam man später zur Überzeugung, „bottom-up“-Innovationen seien es, da von den Betroffenen selbst Reformen eingeleitet werden konnten und damit eine höhere Motivation entstünde. Gezeigt hatte sich jedoch - das können wir aus internationalen Erfahrungen lernen - dass der Erfolg vor allen Dingen dann am größten war, wenn „bottom-up“ - und „top-down“­ Stra­tegien in Verbindung standen, dass also Schulen Möglichkeiten der Eigenentwicklung erhiel­ten und andererseits durch Schulaufsicht, durch bestimmte Rahmenbedingungen abgesichert und begleitet wurden.
Das sogenannte "Gegenstromverfahren" erscheint hierzu die geeignete Organisationsform.
sse gezielter und verbindlicher zu organisieren.

 
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